Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 25. April 2007 (BGBl. I S. 576) wurde das Gebäudereinigerhandwerk in das Gesetz aufgenommen. Dadurch werden die für das Baugewerbe geltenden Bestimmungen auch auf die Tarifverträge des Reinigungsgewerbes ausgedehnt. Das Gesetz ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Nach der Rechts- verordnung des Bundesarbeitsministers vom 27. Februar 2008 gelten ab dem 1. März 2008 nur noch die beiden Lohnstufen 1 und 6. Demnach sind folgende Entgelte zu zahlen:
Alte Bundesländer einschließlich Berlin 8,15 € in der Lohngruppe 1 und 10,80 € in der Lohngruppe 6
Brandenburg 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 8,34 € in der Lohngruppe 6
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 8,17 € in der Lohngruppe 6
Sachsen-Anhalt 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 7,84 € in der Lohngruppe 6
Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind für Zeitarbeits- kräfte zwingend die Entgelte inklusive Überstundenzuschläge sowie die Regelungen zum Erholungsurlaub, zum Urlaubsentgelt und zum zusätzlichen Urlaubsgeld einzuhalten.
Die tarifvertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Über- stundenzuschläge (25%), des Erholungsurlaubs, des Urlaubs- entgelts oder eines zusätzlichen Urlaubsgeldes sind im Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk geregelt.
Die Entgelte sind im allgemeinverbindlichen Mindestlohntarif- vertrag für Gebäudereiniger festgeschrieben. Die Zuordnung der jeweiligen Reinigungsarbeiten zu den Lohngruppen 1 und 6 richtet sich nach § 2 Ziffer 2 des Mindestlohntarifvertrages vom 09.10.2007.
Der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk ist hier hinterlegt.
Den Mindestlohntarifvertrag für Gebäudereiniger können Sie hier herunterladen.
Die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsminsters finden Sie hier.
Weiterführende Informationen und Hinweise zur Anwendung der Tarifverträge finden AMP-Mitglieder im geschlossenen Benutzerbereich in der Rubrik "Recht und Tarif" unter "Rechtliche Neuregelungen", Bereich "Arbeits- und Sozialrecht".
(Quelle: AMP)
Alte Bundesländer einschließlich Berlin 8,15 € in der Lohngruppe 1 und 10,80 € in der Lohngruppe 6
Brandenburg 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 8,34 € in der Lohngruppe 6
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 8,17 € in der Lohngruppe 6
Sachsen-Anhalt 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 7,84 € in der Lohngruppe 6
Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind für Zeitarbeits- kräfte zwingend die Entgelte inklusive Überstundenzuschläge sowie die Regelungen zum Erholungsurlaub, zum Urlaubsentgelt und zum zusätzlichen Urlaubsgeld einzuhalten.
Die tarifvertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Über- stundenzuschläge (25%), des Erholungsurlaubs, des Urlaubs- entgelts oder eines zusätzlichen Urlaubsgeldes sind im Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk geregelt.
Die Entgelte sind im allgemeinverbindlichen Mindestlohntarif- vertrag für Gebäudereiniger festgeschrieben. Die Zuordnung der jeweiligen Reinigungsarbeiten zu den Lohngruppen 1 und 6 richtet sich nach § 2 Ziffer 2 des Mindestlohntarifvertrages vom 09.10.2007.
Der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk ist hier hinterlegt.
Den Mindestlohntarifvertrag für Gebäudereiniger können Sie hier herunterladen.
Die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsminsters finden Sie hier.
Weiterführende Informationen und Hinweise zur Anwendung der Tarifverträge finden AMP-Mitglieder im geschlossenen Benutzerbereich in der Rubrik "Recht und Tarif" unter "Rechtliche Neuregelungen", Bereich "Arbeits- und Sozialrecht".
(Quelle: AMP)
WDU Service GmbH - 9. Apr, 15:51