Donnerstag, 9. April 2009

Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 25. April 2007 (BGBl. I S. 576) wurde das Gebäudereinigerhandwerk in das Gesetz aufgenommen. Dadurch werden die für das Baugewerbe geltenden Bestimmungen auch auf die Tarifverträge des Reinigungsgewerbes ausgedehnt. Das Gesetz ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Nach der Rechts- verordnung des Bundesarbeitsministers vom 27. Februar 2008 gelten ab dem 1. März 2008 nur noch die beiden Lohnstufen 1 und 6. Demnach sind folgende Entgelte zu zahlen:


Alte Bundesländer einschließlich Berlin 8,15 € in der Lohngruppe 1 und 10,80 € in der Lohngruppe 6
Brandenburg 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 8,34 € in der Lohngruppe 6
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 8,17 € in der Lohngruppe 6
Sachsen-Anhalt 6,58 € in der Lohngruppe 1 und 7,84 € in der Lohngruppe 6

Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind für Zeitarbeits- kräfte zwingend die Entgelte inklusive Überstundenzuschläge sowie die Regelungen zum Erholungsurlaub, zum Urlaubsentgelt und zum zusätzlichen Urlaubsgeld einzuhalten.

Die tarifvertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Über- stundenzuschläge (25%), des Erholungsurlaubs, des Urlaubs- entgelts oder eines zusätzlichen Urlaubsgeldes sind im Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk geregelt.

Die Entgelte sind im allgemeinverbindlichen Mindestlohntarif- vertrag für Gebäudereiniger festgeschrieben. Die Zuordnung der jeweiligen Reinigungsarbeiten zu den Lohngruppen 1 und 6 richtet sich nach § 2 Ziffer 2 des Mindestlohntarifvertrages vom 09.10.2007.

Der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk ist hier hinterlegt.

Den Mindestlohntarifvertrag für Gebäudereiniger können Sie hier herunterladen.

Die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsminsters finden Sie hier.

Weiterführende Informationen und Hinweise zur Anwendung der Tarifverträge finden AMP-Mitglieder im geschlossenen Benutzerbereich in der Rubrik "Recht und Tarif" unter "Rechtliche Neuregelungen", Bereich "Arbeits- und Sozialrecht".
(Quelle: AMP)

Montag, 11. Mai 2009

Tarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk

Durch die vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk wurde am 21. Dezember 2006 der Mindestlohntarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk vom Bundesminister für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich erklärt. Die Verordnung ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2009.

Der Tarifstundenlohn ist damit festgesetzt auf


10,00 € ab dem 01.01.2007
10,20 € ab dem 01.01.2008 und
10,40 € ab dem 01.10.2009


Der allgemeinverbindliche Mindestlohntarifvertrag für das Dach- deckerhandwerk ist als PDF-Dokument hier für Sie hinterlegt.
(Quelle: AMP)

Tarifvertrag für Briefdienstleistungen

Am 1. Januar 2008 ist die am 29. Dezember 2007 im Bundesanzeiger verkündete Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007 in Kraft getreten. Zuvor waren mit der Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3140) die Briefdienstleistungen in das Entsendegesetz aufgenommen worden.

Seit Jahresanfang gelten damit in der Briefdienstleistungsbranche die folgenden allgemeinverbindlichen Mindestentgelte:


9,00 € für Briefzusteller in den Neuen Bundesländern
9,80 € für Briefzusteller in den Alten Bundesländern einschließlich Berlin
8,00 € für alle anderen mit der Beförderung von Briefsendungen beschäftigten Mitarbeitern in den Neuen Bundesländern
8,40 € für alle anderen mit der Beförderung von Briefsendungen beschäftigten Arbeitnehmer in den Alten Bundesländern einschließlich Berlin

Der allgemeinverbindliche Mindestlohntarifvertrag für Briefdienstleistungen ist hier hinterlegt. Die Verordnung des Bundesarbeitsministers über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen finden Sie hier. Und die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 21.12.2007 können Sie hier herunterladen.
(Quelle: AMP)

Tarifvertrag für das Elektrohandwerk

Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 17.09.2007 der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrags für das Elektrohandwerk zugestimmt. Nach Veröffentlichung der Allgemeinverbindlicherklärung in der nächsten Ausgabe des Bundesanzeigers werden die Mindestlöhne auch für Zeitarbeitskräfte, die in diesem Bereich arbeiten, zwingend. Die Rückwirkung für die Mindestlöhne ist auf den 01.09.2007 festgesetzt worden.

Für die alten Bundesländer gilt:


ab 01.09.2007 9,20 €
ab 01.01.2008 9,40 €
ab 01.01.2009 9,55 €
ab 01.01.2010 9,60 €.

Für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin wurde vereinbart:


ab 01.09.2007 7,70 €
ab 01.01.2008 7,90 €
ab 01.01.2009 8,05 €
ab 01.01.2010 8,20 €

Den für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag für das Elektrohandwerk bekommen Sie hier als PDF-Datei.
(Quelle: AMP)

Tarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk

Mit der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 20. März 2008 hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales den Tarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Die Verordnung tritt zum 1. April 2008 in Kraft und endet am 30. Juni 2009.

Die Mindestlöhne betragen somit mit Wirkung vom 01.04.2008 bis zum 31.06.2009


9,65 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) in den neuen Bundesländern
11,05 € für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) in den alten Bundesländern einschließlich Berlin
7,50 € für ungelernte Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern
8,05 € für ungelernte Arbeitnehmer in den alten Bundesländern einschließlich Berlin


Den allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag für Maler und Lackierer sowie die Rechtsverordnung des Bundesarbeits- ministers können Sie sich als PDF-Datei hier herunterladen.
(Quelle: AMP)

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Nach § 1 Abs. 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen Personaldienstleister zwingend ihren Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen - also auch die Entgelte - eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gewähren, wenn ihre Mitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages fallen.

Aktuell gibt es sechs Tarifverträge, die unter diese Regelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen: Die Mindestlohntarif- verträge für Maler und Lackierer, für das Elektrohandwerk, für Gebäudereiniger, für Briefdienstleistungen, für Dachdecker sowie für das Abbruch- und Abwrackgewerbe. Am stärksten betroffen werden die Personaldienstleister durch die Allgemeinverbind- lichkeit der Mindestlohntarifverträge für Maler und Lackierer, Elektriker, Gebäudereiniger und Briefdienstleistungen. Das Dachdeckerhandwerk sowie das Abbruch- und Abwrackgewerbe gehören dagegen im Regelfall zum Bauhauptgewerbe, in dem zurzeit ohnehin keine Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden dürfen.
(Quelle: AMP)

Donnerstag, 15. Januar 2009

Bewerber-Pool

Zerspanungsmechaniker / Dreher / CNC

Zur Person: 26 Jahre jung, Führerschein B, kein PKW
Wohnsitz: Hamburg

Tätigkeit:
2006-2008 CNC-Dreher
2001-2005 Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker-Fachrichtung Drehtechnik

Qualifikation:
Traub mit TX8F Steuerung
Heidenhain mit Fanuc Steuerung
Klein und Großteile bis 1 m Durchmesser

Bei Interesse rufen Sie uns bitte unter: 040/18041021-3 an.

Freitag, 20. Juni 2008

Erich Kästner sagte...

"es gibt nichts Gutes, außer man tut es"







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Öko-Personaldienstleistungen

Personaldienstleistungen (Zeitarbeit, Master Vendor, On-Site-Management, Vermittlung) für die Öko-Branche und ähnlich denkende Unternehmen.

Montag, 16. Juni 2008

wir suchen Mitarbeiter (m/w) für unsere Öko-Kunden

für unsere Kunden aus der Öko-Branche suchen wir im Großraum Hamburg mehrere Mitarbeiter (m/w) für Tätigkeiten im Lager, Versand und in der Produktion. Lebensmittel, Kleidung, Möbel, uvm.

Lager: Ein- und Auslagerung von Waren mit und ohne Staplerschein, Warenanname, etc

Versand: Zusammenstellung und Verpacken von Waren lt. Bestellschein, Vorbereitung für den Postversand, etc

Produktion: Befüllen von Produktionsmaschinen mit Material, Überwachen und Korrigieren der automatisierten Produktionsabläufe, uvm


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Kontaktdaten siehe links.




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Donnerstag, 12. Juni 2008

Wir stehen zu Lichtblick

Wir sind Kunde von Lichtblick in Hamburg. Wir bleiben das und stehen dazu.

Medienwirksam hochgepuschte Vorwürfe gegen Lichtblick (Ökostromversorger Hamburg und anliegende Regionen) gehen zur Zeit durch die Presse.

Lichtblick gleicht Spitzenzeiten, in denen Kunden mehr verbrauchen als geplant, mit Nicht-Ökostrom aus. Übrigens lediglich 0,5 %. Das war natürlich ein gefundenes Fressen für die "Gegner"-Lobby.

Lassen Sie sich nicht irreführen von den sensationsgierigen Medien. Lichtblick hat nichts Falsches oder Unmoralisches getan. Deren Öko-Philosophie ist nachwievor unverändert und echt.




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Freitag, 6. Juni 2008

Tarifverträge

Die meisten Zeitarbeitsunternehmen sind entweder an den BZA-, IGZ- oder den AMP-Tarifvertrag angeschlossen. Alle drei Tarifverträge haben ihre Vor- und Nachteile, oft wird übertariflich gezahlt, und in der "Praxis-Summe" halten sie sich die Waage.

Wir sind an den AMP-Tarifvertrag angeschlossen (AMP = Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister e.V.) und zahlen überwiegend übertariflich.

Näheres zu unserem Tarifvertrag auf Anfrage.





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Donnerstag, 5. Juni 2008

Wir sind zertifiziert

Wir sind ein alternativ arbeitender Personaldienstleister. Umweltschutz, Soziale Fairness, Gesundheit und gute Arbeitsbedingungen stehen an erster Stelle.


Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung, fast alle Qualifikationen und Branchen. Keine starren, vorgefertigten Personalkonzepte, sondern individuelle Projekte mit attraktiven Preisen.

Zertifiziert nach DIN EN 9001/2000 und SCC / SCP.






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Stellenangebote

Hier einige übertariflich bezahlte Jobs, die wir momentan über Zeitarbeit anzubieten haben:

Schweißer m/w, Hamburg und Kiel
Schweißerhelfer m/w, Hamburg und Kiel
Schlosser m/w, Hamburg und Lübeck
Schlosserhelfer m/w, Hamburg und Lübeck
CNC-Fräser m/w, Hamburg, Kiel, Bremen

Wir freuen und auf Sie! Anfragen und Bewerbungen bitte an links angegebene Kontaktadressen.



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Arbeitssuchend?

Arbeitslos geworden?
Schule fertig aber keinen Ausbildungsplatz gefunden?
Unzufrieden im Job?

Was wir unseren Mitarbeitern bieten:

gesichertes, übertarifliches Einkommen
faire Arbeitsbedingungen, partnerschaftliches Miteinander
hohe Wertschätzung Ihrer Arbeit
individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten
seriöse Einsatzbetriebe, auf Wunsch regional oder bundesweit
wir fördern Ihre Übernahme beim Kunden
hautfreundliche Arbeitskleidung
verschiedene Sozialleistungen
wir haben Zeit und ein offenes Ohr für Sie

Bewerben Sie sich gleich! Persönlich, per Post oder E-mail.

WDU Service GmbH, Brauhausstieg 12, 22041 Hamburg. Tel. 040 / 180410210.
Email: hamburg@wdu-service-gmbh.de


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Über uns

Wir sind ein alternativ denkendes Team – zwischenmenschliche Fairness, gerechte Entlohnung und umweltbewusstes Denken stehen bei uns im Vordergrund. Dieser Leitsatz führt uns zu guten Mitarbeitern, die motiviert sind und eine längere Strecke ihres Lebensweges mit uns gemeinsam gehen wollen. Wir bieten unseren Mitarbeitern persönliches Coaching, individuelle Weiterbildungen und Fachqualifizierungen an, die einen effektiveren Einsatz beim Kunden ermöglichen. Wir arbeiten überzeugt ökologisch: umweltfreundliches Papier, Öko-Drucksachen, Bio-Kaffee etc, umweltfreundliches Büromaterial, umweltschonender Aussendienst, Holzmöbel aus nachhaltiger Forstwirtschaft, Werbemittel mit ökologischem und/ oder FairTrade Hintergrund, Öko-Tex-Standard-100-Berufsbekleidung und vieles mehr.

Wir verfügen über Stammpersonal und einen guten Bewerberpool und sind in der Lage, kurzfristig geeignetes Personal bereitzustellen. (Fast) alle Qualifikationen und zugelassenen Branchen. Bundesweit.

Wir sind ein solventes Unternehmen mit einem guten Kapitalrückhalt und einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld und Verpflichtungen. Das Risiko „Subsidiärhaftung“ geben wir selbstbewusst mit Null an. Auf Wunsch senden wir regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu.

Wir verfügen über 10 Jahre Erfahrung im Bereich Personaldienstleistungen. Unser Erfolg zeigt sich in unserem steten Wachstum.

Wir sind nach DIN EN ISO 9001:2000 und SCC / SCP zertifiziert.




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unsere Personaldienstleistungen

Zeitarbeit ist eine flexible Möglichkeit, bei Personalengpässen in Krankheits- und Urlaubszeiten sowie Zeiten mit hohem Auftragsvolumen den Personalbedarf abzudecken. Ebenso ist die Zeitarbeit ein guter Partner für die Suche von festem Stammpersonal. Unsere Preise werden individuell durchkalkuliert. Je nach Qualifikation des Mitarbeiters, Art der Tätigkeit, geplanter Laufzeit der Überlassung und erforderlichen Zulagen kalkulieren wir den für den Kunden speziellen Überlassungspreis.


On-Site-Management / Master Vendor. Koordination und Verwaltung des internen und/oder externen Personals vorort. Koordination aller Personaldienstleister des Kunden. Nur ein Ansprechpartner für den gesamten Bedarf an Zeitarbeitnehmern und festem Personal erleichtert dem Kunden die Personalbeschaffung. Fest vereinbarte Überlassungspreise.


Arbeitsvermittlung. Wir nehmen dem Kunden die Arbeit und die Kosten für die Personalsuche ab oder bieten parallel zur Suche Bewerber mit an. Die Vermittlungsgebühren werden individuell verhandelt und sind ausserordentlich fair. Die feste Übernahme von Mitarbeitern, die über Zeitarbeit entliehen sind, ist natürlich ebenso möglich. Übernahmegebühren sind je nach Überlassungsdauer und Qualifikation gestaffelt.



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Ihre faire Zeitarbeit

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Brauhausstieg 12
22041 Hamburg

Tel. 040 / 180 410 210
Fax 040 / 180 410 219

Frau Nehls -Innendienst-
Herr Timm -Außendienst-

bundesweit!

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Norbert Kambor

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HRB 10927 FF


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